Impressum

Verantwortlich:

MachArt Customs

Melanie Ira Schulz
Lienener Str.147
49525 Lengerich

Kontakt:

Telefon:
0152 53548386


E-Mail:
info@machartcustoms.de 


 

Umsatzsteuer-ID

DE283755210

Allgemeine Geschäftsbedingungen MachArt Customs

 

 

 

§ 1. Gültigkeit der Bestimmungen

1.1.

Die Firma MachArt Customs (nachfolgend "MC"),Lohesch 55, D-49525 Lengerich, führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals extra verändert vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

 

1.2.

Für alle Rechtsgeschäfte mit MC sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

 

§ 2. Vertragsabschluß

2.1.

Angebote (auch die Notierungen der Standardpreisliste) sind stets freibleibend. Aufträge erfolgen schriftlich, mündlich, telefonisch oder per eMail . Eine zusätzliche Vereinbarung ist nicht notwendig, auch gilt die Abgabe zu lackierender Teile als Auftragsbestätigung.

 

2.2.

Mündliche Nebenabsprachen oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Telefax.

 

§ 3. Terminabsprachen

Frist- und Terminabsprachen sind immer schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.

 

§ 4. Verbindlichkeit einer Bestellung

Für einen online vom Auftraggeber erteilten Designauftrag an MC wird automatisch eine Bestätigung erzeugt und an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an unsere Anschrift auf dem Postweg oder per Fax einzusenden, oder per eMail zu bestätigen. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere erbrachte Dienstleistung ist der vereinbarte Preis in jedem Fall - nach Abnahme oder Verstreichen der Abnahmefrist - zu entrichten. Auch eine Anzahlung, deren Höhe von MC an dem Aufragsvolumen festmacht, ist vor der Aufnahme an dem Designauftrag zu entrichten.

 

 

§ 5. Auftragsablauf und Garantievereinbarung

5.1.

Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt MC die Arbeit an dem erteilten Designauftrag auf und erstellt bei Notwendigkeit innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf. Der Entwurf ist durch einen "MUSTER" - Schriftzug entsprechend als Muster gekennzeichnet. Webseiten werden in Form von Bildschirmscreenshots oder Ausdrucken (nach Wahl von MC) zur Abnahme und Prüfung dem Auftraggeber übermittelt.

 

5.2.

Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.

 

5.3.

Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) auch gleich ein kostenloses Zweitmuster fordern. Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die im krassen Gegensatz zu dem vom Kunden im Auftrag gemachten Gestaltungsvorgaben stehen, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, da hier dann kein Fehler unsererseits vorliegt. Grundsätzlich sollte der Kunde für den Zweitentwurf detaillierte neue Gestaltungsvorgaben erbringen, damit MC diese dann bestmöglich umsetzen kann. Die Wünsche für einen Zweitentwurf dürfen allerdings den Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben nicht deutlich überschreiten. Dieses Recht garantieren wir für alle Festpreisangebote unserer Standardpreisliste. Bei allen Aufträgen, die auf einem individuellen Preisangebot unseres Hauses basieren, bieten wir ein einfaches Änderungsrecht an, d.h. kleinere Änderungswünsche des Kunden (z.B. Änderungen am Text, Austausch von Fotos oder ähnliches) werden einmalig kostenfrei ausgeführt. Darüber hinausführende Änderungswünsche bzw. die Erstellung komplett neuer Entwürfe bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis (EURO 80,00 inkl. MwSt.).

 

§ 6. Pflichten und Haftung des Auftraggebers

6.1.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafik-Design Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.

 

6.2.

Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

 

6.3.

Der Auftraggeber stellt MC von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen MC stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

 

§ 7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1.

Jeder MC erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

 

7.2.

Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen MC insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

 

7.3.

Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von MC weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt MC, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

7.4.

DC überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und MC.

 

7.5.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

 

7.6.

MC hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt MC zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD, neueste Fassung). Sofern MC allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet MC stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadenersatzansprüche.

 

7.7.

Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

7.8.

MC erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von MC für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran - auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von MC (bzw. deren Grafikern) erstellten Grafik - ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann. Besonders gilt dies für Fotomaterial.

 

7.9.

Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen oder Designkollektionen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens MC eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber MC erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch "exklusives" Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr und der Beschaffungsaufwand extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.

 

7.10.

Die von MC erstellten und durch "MUSTER"-Text gekennzeichneten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von Bannertausch Programmen oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Verwendung bei Test-Werbemaßnahmen. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht MC Schadenersatz in Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotpreises zu.

 

§ 8. Vergütung

8.1.

Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten Standardpreisliste (neueste Fassung) bzw. - soweit erfolgt - auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von MC. Wurden keine Vereinbarungen getroffen und wird die Dienstleistung nicht von der MC Standard-Preisliste erfasst, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung). 8.2. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist MC berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

8.2. Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von MC. Wurden keine Vereinbarungen getroffen, erfolgt die Vergütung auf Grundlage der jeweilig gültigen Stundensatzbasis nach Aufwand.

 

8.3. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist MC berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

 

§ 9. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

9.1.

Die Vergütung ist nach Abnahme des Entwurfs (mit Musterkennung) fällig. MC stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, diese ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Die Originalgrafik (ohne Musterkennung) bzw. die erstellten Webseiten wird/werden grundsätzlich erst nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt. Nach eigenem Ermessen stellt MC die Originale in Ausnahme- oder besonderen Vertrauensfällen, auch sofort nach Abnahme zur Verfügung, z.B. bei bekannten Stammkunden.

 

9.2.

Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel gehen wir von maximal zwei Arbeitswochen, d.h. 10 Arbeitstagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme - nach Mahnung durch MC - auch nach maximal 15 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. MC behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

 

9.3.

Bei Zahlungsverzug kann MC Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

 

§ 10. Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen sofort nach Auftragserfüllung bei Übergabe rein netto ohne Abzüge fällig. Bei Beträgen über 500,- € wird eine Vorauszahlung von 50% fällig, der Restbetrag bei Übergabe nach Auftragserfüllung. Barzahlung oder Überweisung bevorzugt. Es werden keine Schecks oder Kreditkartenzahlung akzeptiert. Bei Airbrusharbeiten im Versandwege erfolgt die Zahlung per Vorkasse.

 

§ 11. Eigentumsvorbehalt

 

11.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

 

11.2. Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers.


§ 11a. Lieferbedingungen

 

Dem Käufer zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Gegebene Liefertermine sind unverbindlich. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten verlängern die Lieferzeit entsprechend. Die Ware wird ausschließlich versichert über renommierte Versender ausgeliefert. Wünscht der Käufer unversicherten Versand so geht die Gefahr mit Übergabe an den Versender auf den Käufer über. Lieferungen mit geringerem Wert können auf Gefahr des Verkäufers auch unversichert versandt werden.

 

§ 12. Gewährleistung, Mängel

12.1.

MC verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

 

12.2.

MC verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

 

12.3.

Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.


12.4.

Beanstandungen gleich welcher Art sind bei Übergabe des Werks sofort schriftlich bei MC geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. § 13. Haftungsbeschränkungen Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet MC bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

§ 14. Digitale Daten

14.1.

MC ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

14.2.

Hat MC dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch MC geändert werden.

 

§ 15. Schlussbestimmungen

15.1.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass wir die für ihn erstellten Grafiken, Airbrusharbeiten etc. bei Bedarf als "Referenz" in unseren öffentlichen Galerien auf unserer Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis unserer Arbeiten verwenden. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, oder positive Zitate in unsere ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte, die wir im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und MC um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.

 

15.2.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

15.3.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von MC.

 

15.4.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

15.5.

Gerichtsstand ist Tecklenburg, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall sind wir jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggeber zu klagen.

 

15.6.

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

[Stand: 01.06.2012, Lengerich]

 

 

 

 

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